NIBE Förderung 2021
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit attraktiver Förderung für Wärmepumpen im Neubau und Bestand
Die wichtigste Förderung für Wärmepumpen ist die Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie tritt in zwei Stu-fen in Kraft. Ab dem 01. Januar 2021 für die Einzelförderung von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden sowie ab 01. Juli 2021, zusätzlich als Bestandteil der KfW-Effizienz-hausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neu-bau und im Bestand. Für den Neubau gelten die aus dem Vorjahr bekannten KFW-Förderprogramme für Effizienzhäu-ser noch bis zum 30. Juni 2021.
Wärmepumpe im Bestand
a) Einzelförderung Mit den attraktiven Förderkonditionen der BEG möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Dazu gibt es – sogar bei bereits bestehender Austauschpflicht – Fördersätze von 35 % der Installationskosten für den Austausch einer bestehenden Heizung, bzw. 45 % bei Austausch einer Ölheizung. Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation und Inbetriebnahme. Weiterhin können sogenannte Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden. Dies sind zum Beispiel Kosten für die Entsorgung des alten Öltanks oder auch der Austausch von Heizkörpern. Wird die Sanierungsmaßnahme durch einen Energieberater geplant und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, kann sich der Fördersatz um 5 % erhöhen.
Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards. Die Energie liefert häufig eine Luft/Wasser-Wärmepumpe des Typs F2120. Sie kann über ihren Verdichter unabhängig von der Außentemperatur eine Heizungsvorlauftemperatur oberhalb von 60 °C erzeugen. Damit können auch höhere Systemtemperaturen in Bestandsgebäuden mit Heizkörpern erreicht werden.
b) KfW-Effizienzhausförderung Ab dem 01. Juli 2021 gilt die Effizienzhausförderung der BEG mit unterschiedlichen Fördersätzen, abhängig vom ausgeführten Standard. Ein Effizienzhaus 100 EE wird zum Beispiel mit bis zu 48.750 €, ein Effizienzhaus 40 EE mit bis zu 67.500 € (32,5 bzw. 50 % von max. 150.000 €) gefördert. Auszahlung als direkter Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss für einen attraktiven Kredit.
Wärmepumpe im Neubau
BEG-Förderung der KfW vorläufig eingestellt! Bitte beachten Sie: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit Wirkung zum 24. Januar 2022 die Effizienzhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorläufig eingestellt. Bis einschließlich 23.01.2022 gestellte Anträge werden nach den bisher geltenden Kriterien bearbeitet und bei Förderfähigkeit bewilligt.